KI-Schulungspflicht im Unternehmen: Was der EU AI Act seit Juli 2026 von Ihnen verlangt · Der Nachweis auf einer Seite
Seit dem 27. Juli 2026 steht in Artikel 4 der KI-Verordnung ein anderer Satz. Aus „nach besten Kräften ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen" wurde „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen", und der Gesetzgeber stellt klar: kein bestimmtes Kompetenzniveau einer einzelnen Person wird geschuldet (Verordnung (EU) 2026/1744). Die Pflicht ist weicher geworden. Was bleibt, ist ein Verb: ergreifen. Und die Frage, die nicht aus Bonn kommt, sondern vom Kunden, Versicherer, Betriebsrat oder Wirtschaftsprüfer: Was haben Sie getan, und können Sie es zeigen?
So lesen wir Art. 4. Keine Rechtsberatung.
Der Montags-Handgriff · 10 Minuten, ohne uns
Was Sie am Montag prüfen
- Gibt es eine Liste, wer im Betrieb welche KI-Systeme nutzt, inklusive der Werkzeuge im Browser, die niemand offiziell eingeführt hat?
- Gibt es zu jeder KI-Schulung im Haus ein Dokument mit dem Inhalt: was wurde wem vermittelt?
- Gibt es eine Teilnehmerliste mit Datum?
- Gibt es einen Wissensnachweis, also Test, Fragen, Ergebnis, pro Person?
- Ist ein Datum für die Auffrischung festgelegt, und steht dabei, wer daran erinnert?
- Steht dabei, wer geschult hat und was diese Person dafür qualifiziert?
Bleibt eine der sechs Zeilen leer, haben Sie heute keinen Nachweis, den Sie auf einer Seite vorlegen könnten. Sie wissen aber, welche Zeile es ist. Meistens ist es Zeile 1 oder Zeile 4. Was Sie dafür nicht brauchen: eine akkreditierte Zertifizierung, ein Beratungsprojekt, eine Software.
Schulung mit Prüfung und Zertifikat
Der Wissensnachweis pro Person, mit öffentlicher Prüfadresse. Ob Sie das mit uns machen oder selbst, ist zweitrangig; die Zeile sieht in beiden Fällen gleich aus.
KI-Kompetenz-Check, 10 Minuten
Kostenlos. Ergebnis sofort auf dem Bildschirm, auf Wunsch per Mail. Zeigt, wo Ihr Betrieb steht, bevor Sie irgendetwas kaufen.
